AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eventzauber – Advine GmbH
Stand: Mai 2026
Inhalt
Allgemeiner Teil (gilt für Kauf- und Mietverträge): §§ 1–4
Teil A – Besondere Bestimmungen für Kaufverträge: §§ 5–8
Teil B – Besondere Bestimmungen für Mietverträge: §§ 9–20
Schlussbestimmungen: §§ 21–25
Allgemeiner Teil
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die Kunden mit der
Advine GmbH
Oberer Mainkai 1, 97070 Würzburg, Deutschland
Geschäftsführer: Lukas Karl
E-Mail: kontakt@eventzauber.de
– nachfolgend „Eventzauber“ –
über den Onlineshop von Eventzauber unter www.eventzauber.de schließen, und zwar sowohl über den Verkauf von Waren (Kaufvertrag) als auch über die zeitweise Überlassung von Artikeln zur Nutzung (Mietvertrag), insbesondere im Bereich Eventdekoration sowie ergänzendes Sortiment.
(2) Diese AGB gelten gegenüber
a) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB,
b) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie
c) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Eventzauber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(6) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Begriffe und Vertragsgrundlagen
(1) Waren / Kaufgegenstände sind die im jeweiligen Auftrag bezeichneten Artikel, die Eventzauber dem Kunden zu Eigentum überlässt.
(2) Mietgegenstände sind die im jeweiligen Auftrag bezeichneten Artikel, die Eventzauber dem Kunden für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt.
(3) Eventdatum ist das vom Kunden im Bestellprozess angegebene Datum der Veranstaltung. Das Eventdatum ist bei Mietverträgen wesentliche Vertragsgrundlage (Terminbindung).
(4) Wiederbeschaffungspreis ist der von Eventzauber für den jeweiligen Mietgegenstand festgelegte Betrag, der bei Verlust oder nicht (wirtschaftlich) behebbarer Beschädigung geschuldet ist. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop ausgewiesene Wiederbeschaffungspreis, u. a. zusammengefasst auf der Seite „Wiederbeschaffungspreise“ (www.eventzauber.de/pages/wiederbeschaffungspreise).
(5) Ergänzend zu diesen AGB gelten die im Bestellprozess angezeigten Produkt- und Setbeschreibungen, Pflege- und Verpackungshinweise sowie ggf. Gebührenübersichten, soweit sie wirksam einbezogen sind.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ (oder gleichwertig) gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Eingang der Bestellung wird unverzüglich per E-Mail bestätigt; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn Eventzauber das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt entweder
a) durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform (Auftragsbestätigung), oder
b) durch Versand der Ware bzw. der Mietgegenstände an den Kunden.
(4) Eventzauber kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Eventzauber versucht, alle Preise im Onlineshop korrekt und aktuell zu halten. Sollte ein Artikel aufgrund eines technischen Fehlers oder Eingabefehlers zu einem offensichtlich unzutreffenden Preis angeboten worden sein, ist Eventzauber berechtigt, die Vertragsannahme zu verweigern oder den noch nicht erfüllten Vertrag nach den gesetzlichen Anfechtungsvorschriften aufzuheben. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich in Textform informiert und etwaige bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
(8) Eventzauber speichert den Vertragstext (Bestelldaten und AGB) und sendet dem Kunden die Bestelldaten sowie diese AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit unter www.eventzauber.de eingesehen werden. Vergangene Bestellungen kann der Kunde - soweit eingerichtet - im Kundenkonto einsehen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop ausgewiesenen Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Versand- bzw. Lieferkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.
(2) Der Rechnungsbetrag ist – sofern im Checkout nicht abweichend geregelt – mit Vertragsschluss sofort fällig und über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten zu begleichen.
(3) Eventzauber behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen, etwa nach erfolgloser Bonitätsprüfung oder bei begründetem Zahlungsausfallrisiko.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Verbrauchern gilt dies nicht für Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis.
Teil A – Besondere Bestimmungen für Kaufverträge
§ 5 Lieferung und Versand (Kaufverträge)
(1) Die Lieferung erfolgt deutschlandweit an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, regelmäßig per DHL oder einem gleichwertigen Versanddienstleister. Eine Lieferung in andere Länder ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
(2) Die voraussichtliche Lieferzeit wird im Shop bei dem jeweiligen Artikel oder im Bestellprozess angegeben und beträgt bei sofort verfügbaren Artikeln in der Regel 1 bis 3 Werktage ab Vertragsschluss bzw. – bei Vorkasse – ab vollständigem Zahlungseingang.
(3) Die Versandkosten ergeben sich aus dem Bestellprozess und sind im Bestellabschluss gesondert ausgewiesen.
(4) Gefahrübergang: Bei einem Versendungskauf mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB). Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister über.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, wird der Versand auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
(6) Sollte die Belieferung trotz wirksam abgeschlossenen Vertrags aus Gründen, die Eventzauber nicht zu vertreten hat, ausnahmsweise nicht möglich sein (insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz kongruenten Deckungsgeschäftes), kann Eventzauber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen erstattet.
(7) Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. falsche Adresse, Annahmeverweigerung, Nichtabholung bei der Filiale innerhalb der Lagerfrist), trägt der Kunde die dadurch verursachten angemessenen Mehrkosten (insbesondere für Rücktransport und erneuten Versand). Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt (Kaufverträge)
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Eventzauber.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Eventzauber das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; sämtliche aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an Eventzauber ab. Eventzauber nimmt die Abtretung an.
(3) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) sind Eventzauber unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Gewährleistung / Mängelrechte (Kaufverträge)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Übergabe.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen abweichend ein Jahr ab Übergabe. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie zwingende gesetzliche Verjährungsfristen (insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 478, 479, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(3) Bei gebraucht verkaufter Ware ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Offensichtliche Transportschäden sollten möglichst unverzüglich beim Versanddienstleister angezeigt und Eventzauber mitgeteilt werden. Das Unterlassen einer solchen Anzeige hat für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers keine Konsequenzen, hilft Eventzauber aber, eigene Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister geltend zu machen.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, gilt § 377 HGB; offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware in Textform anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher (Kaufverträge)
(1) Verbrauchern steht beim Kauf von Waren im Onlineshop grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Hinweise zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die im Onlineshop und im Bestellprozess bereitgestellt wird.
(2) Widerrufsfrist: Der Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Bei mehreren Waren aus einer einheitlichen Bestellung mit getrennter Lieferung gilt der Tag der letzten Lieferung.
(3) Ausschluss / Erlöschen: Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt insbesondere bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), z. B. bei individuell personalisierten Artikeln.
(4) Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 355 ff. BGB sowie die ausführlichen Hinweise in der Widerrufsbelehrung.
(5) Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist im Onlineshop unter der entsprechenden Rubrik abrufbar und wird dem Verbraucher mit der Auftragsbestätigung übermittelt.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Mietverträge
§ 9 Mietgegenstände, Zustand, Gebrauchsspuren
(1) Eventzauber überlässt die Mietgegenstände für den vereinbarten Mietzeitraum. Mietgegenstände können bereits mehrfach vermietet worden sein.
(2) Übliche Gebrauchsspuren (z. B. kleine Mikrokratzer) stellen keinen Mangel dar.
§ 10 Ersatzartikel bei Nichtverfügbarkeit (Mietverträge)
(1) Sollte ein bestätigter Mietgegenstand aus Gründen, die Eventzauber nicht zu vertreten hat, ausnahmsweise nicht zum vereinbarten Termin verfügbar sein (z. B. Transportschäden, verspätete Rückgabe durch andere Mietkunden, Schäden an bereits eingeplanten Artikeln, unvorhersehbare Lieferengpässe oder Ereignisse höherer Gewalt), ist Eventzauber berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen Ersatzartikel bereitzustellen.
(2) Gleichwertig ist ein Ersatzartikel insbesondere dann, wenn er dem ursprünglich gebuchten Artikel in Funktion, Stil, Größe und optischer Anmutung im Wesentlichen entspricht und für den vorgesehenen Verwendungszweck vergleichbar geeignet ist. Eine vollständige Übereinstimmung in Farbe, Form oder Hersteller wird nicht geschuldet.
(3) Eventzauber wird den Kunden über eine geplante Ersatzlieferung - soweit zeitlich möglich - vor dem Versand in Textform informieren und ihm Gelegenheit geben, der Ersatzlieferung in Textform zu widersprechen.
(4) Widerspricht der Kunde der Ersatzlieferung oder ist eine Ersatzlieferung im konkreten Fall nicht möglich, kann der Kunde hinsichtlich des betroffenen Artikels vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge für den betroffenen Artikel werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 21.
(5) Ein höherwertiger Ersatzartikel wird ohne Aufpreis bereitgestellt; der Kunde schuldet hierfür keinen erhöhten Mietpreis.
§ 11 Lieferung und Mitwirkungspflichten (Mietverträge)
(1) Die Lieferung erfolgt in der Regel 3 bis 5 Tage vor dem Eventdatum an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, regelmäßig per DHL oder einem gleichwertigen Versanddienstleister.
(2) Der Kunde stellt die Zustellbarkeit sicher (richtige Adresse, Name am Briefkasten/an der Klingel, Annahmemöglichkeit).
(3) Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. falsche Adresse, Annahmeverweigerung, Nichtabholung), trägt der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten (z. B. Rücktransport, erneuter Versand). Eine Erstattung des Mietpreises erfolgt in diesem Fall nicht; insbesondere bleiben die Stornoregeln nach § 19 unberührt.
§ 12 Prüfpflicht nach Erhalt, Anzeige von Abweichungen (Mietverträge)
(1) Der Kunde hat die Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung auszupacken und auf Vollständigkeit sowie offensichtliche Mängel/Transportschäden zu prüfen.
(2) Abweichungen (z. B. Fehlteile, Flecken, Bruch) sind Eventzauber innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen und nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Lieferung hinsichtlich offensichtlicher Abweichungen als genehmigt, soweit der Kunde den Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können. Gesetzliche Rechte bei nicht offensichtlichen Mängeln bleiben unberührt.
(4) Spätestens mit Beginn der Nutzung (insbesondere am Eventdatum) gilt die Lieferung hinsichtlich zuvor erkennbarer Abweichungen als genehmigt.
§ 13 Nutzung, Sorgfalt, Weitergabe (Mietverträge)
(1) Der Kunde behandelt die Mietgegenstände pfleglich, nutzt sie bestimmungsgemäß und beachtet Pflege- und Sicherheitshinweise.
(2) Unzulässig sind insbesondere: substanzverändernde Eingriffe (z. B. Bohren, Lackieren) sowie der Einsatz unter Bedingungen, die typischerweise Schäden verursachen (z. B. ungeschützter Regen).
(3) Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte oder eine Untervermietung bedarf der vorherigen Zustimmung von Eventzauber in Textform.
§ 14 Kerzen, offenes Feuer, Wachs (Mietverträge)
(1) Die Mietgegenstände und Deko-Konzepte von Eventzauber sind grundsätzlich für die Verwendung mit LED-Kerzen bzw. ohne offene Flamme konzipiert. Eventzauber empfiehlt, ausschließlich LED-Kerzen zu verwenden.
(2) Echte Kerzen / offene Flammen sind nur ausnahmsweise zulässig und erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die sichere Verwendung (insbesondere Brandschutz, sichere Aufstellung, Beaufsichtigung, Abstand zu brennbaren Materialien, Einhaltung behördlicher und örtlicher Vorschriften der Location).
(3) Eventzauber übernimmt im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung echter Kerzen oder offener Flammen entstehen (z. B. Brand-, Rauch-, Ruß- oder Wachsschäden, Personen- und Sachschäden). § 21 bleibt unberührt.
(4) Bei Verwendung echter Kerzen sind Mietgegenstände vollständig wachsfrei zurückzugeben. Eventzauber empfiehlt als Schutzmaßnahme, Gefäße entsprechend vorzubereiten (z. B. Sand/Schutzschicht im Gefäß).
(5) Wachsrückstände und daraus resultierende Verschmutzungen oder Beschädigungen werden nach § 15 und § 16 behandelt (insbesondere Wiederbeschaffungspreis).
§ 15 Rückgabe, Rückversand, Verpackungspflichten (Mietverträge)
(1) Der Kunde hat die Mietgegenstände spätestens 2 Tage nach dem Eventdatum zum Rückversand an den von Eventzauber benannten Versanddienstleister zu übergeben (maßgeblich ist der erste Versand-/Annahmescan, soweit üblich).
(2) Der Kunde ist verpflichtet,
a) alle Mietgegenstände vollständig zurückzusenden,
b) die Mietgegenstände grob gereinigt zurückzugeben (Speisereste/Flüssigkeiten entfernen, groben Schmutz beseitigen),
c) die Mietgegenstände ordnungsgemäß in die vorgesehenen Kartons/Schutzmaterialien zurückzulegen und transportsicher zu verpacken,
d) mitgeliefertes Verpackungs- und Schutzmaterial vollständig zurückzusenden.
(3) Erfolgt die Rücksendung über einen anderen als den von Eventzauber benannten Rücksendeweg, trägt der Kunde das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung bis zum Zugang bei Eventzauber.
§ 16 Verschmutzung, Beschädigung, Verlust, Wiederbeschaffungspreis (Mietverträge)
(1) Der Kunde schuldet die Rückgabe der Mietgegenstände grob gereinigt gemäß § 15 Abs. 2 lit. b.
(2) Der Kunde haftet ab Übergabe/Zustellung bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für Verlust, Diebstahl, Fehlteile sowie Beschädigungen der Mietgegenstände, soweit er diese zu vertreten hat. Übliche Gebrauchsspuren stellen keinen Schaden dar.
(3) Eine ersatzpflichtige Beeinträchtigung liegt insbesondere vor bei Bruch, Verformung, Brand-/Rauch-/Rußschäden, dauerhaften Verfärbungen, starken Kratzern, fehlenden Teilen sowie bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, insbesondere Wachs, Glitter/Konfetti, Farbe, starken Verkrustungen, klebrigen Rückständen oder vergleichbaren Verunreinigungen.
(4) Soweit eine Beeinträchtigung nach Abs. 3 nicht mit üblichen Reinigungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen wirtschaftlich beseitigt werden kann oder eine Aufbereitung unzumutbar ist, ist Eventzauber berechtigt, den betroffenen Mietgegenstand (oder betroffene Teile eines Sets) als nicht vertragsgemäß rückgabefähig zu behandeln und den Wiederbeschaffungspreis gemäß § 2 Abs. 4 geltend zu machen.
(5) Bei Fehlteilen/Teilverlust kann Eventzauber den Wiederbeschaffungspreis anteilig für das fehlende Teil berechnen, soweit sachlich zuordenbar.
(6) Eine Zahlung des Wiederbeschaffungspreises führt nicht zu einem Eigentumsübergang auf den Kunden, es sei denn, Eventzauber stellt den betroffenen Gegenstand ausdrücklich zur Verfügung.
(7) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 17 Verspätete Rückgabe / Nutzungsentschädigung (Mietverträge)
(1) Gibt der Kunde Mietgegenstände nicht fristgerecht zurück, kann Eventzauber für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung verlangen.
(2) Die Nutzungsentschädigung beträgt 5 % des Gesamtmietpreises pro angefangenem Kalendertag der Verspätung, höchstens jedoch 100 % des Gesamtmietpreises.
(3) Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatzbeschaffung, Expresslogistik zur Sicherung von Folgevermietungen, entgangener Gewinn) bleiben unberührt.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 18 Bestelländerungen (Aufstockung/Änderung, Mietverträge)
(1) Bis spätestens 30 Tage vor dem Eventdatum kann der Kunde Änderungen in Textform anfragen. Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
(2) Kostenfreie Anpassungen sind bis 30 Tage vor dem Eventdatum möglich, soweit die Gesamtsumme der Bestellung dadurch nicht reduziert wird (Aufstockung oder Austausch auf gleich- oder höherwertige Artikel).
(3) Eine Reduzierung der Gesamtsumme gilt als Teilstornierung und wird nach § 19 behandelt.
§ 19 Stornierung durch den Kunden (Mietverträge, pauschalierter Ersatz)
(1) Der Kunde kann den Mietvertrag bis zum Versandbeginn in Textform stornieren. Eventzauber kann hierfür eine pauschalierte Entschädigung verlangen:
a) bis 30 Tage vor Eventdatum: 25 % des Gesamtmietpreises,
b) bis 14 Tage vor Eventdatum: 50 % des Gesamtmietpreises,
c) weniger als 14 Tage vor Eventdatum: 80 % des Gesamtmietpreises.
(2) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung bei Eventzauber.
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Eventzauber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Entschädigung entsprechend.
(4) Eventzauber bleibt es vorbehalten, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden konkret nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 20 Widerrufsrecht bei Mietverträgen (Verbraucher)
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Kein Widerrufsrecht bei termin-/zeitgebundenen Leistungen: Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit der Vertrag unter die gesetzlichen Ausnahmen des § 312g Abs. 2 BGB fällt, insbesondere bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(3) Die Mietleistungen von Eventzauber sind auf ein konkretes Eventdatum ausgerichtet; Eventzauber behandelt solche Mietverträge daher regelmäßig als termingebundene Leistung im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
(4) Transparenz-Hinweis: Unabhängig davon werden Verbraucher im Onlineshop in der separaten Widerrufsbelehrung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts informiert.
Schlussbestimmungen
§ 21 Haftung
(1) Eventzauber haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Eventzauber.
§ 22 Höhere Gewalt
(1) Eventzauber ist von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit, soweit und solange die Vertragserfüllung infolge von Ereignissen höherer Gewalt vorübergehend unmöglich oder unzumutbar erschwert ist. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, unvermeidbare und von Eventzauber nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung, Krieg, Terroranschläge, behördlich angeordnete Maßnahmen (z. B. Betriebsschließungen), Pandemien sowie schwerwiegende und unvorhersehbare Störungen beim Versanddienstleister.
(2) Eventzauber wird den Kunden über das Eintreten und den voraussichtlichen Wegfall des Hindernisses unverzüglich in Textform informieren.
(3) Dauert das Hindernis länger als 6 Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Schadensersatzpflicht zurückzutreten oder zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Eventzauber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(2) Eventzauber ist stets bemüht, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit Kunden einvernehmlich zu lösen. Hierzu wird um Kontaktaufnahme per E-Mail an kontakt@eventzauber.de gebeten.
§ 24 Datenschutz
(1) Eventzauber verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die unter www.eventzauber.de abrufbar ist.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Eventzauber (Würzburg). Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Eventzauber ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
Advine GmbH – Eventzauber
Stand: Mai 2026




